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   BGH, 11.01.1984 - 2 StR 630/83   

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https://dejure.org/1984,3228
BGH, 11.01.1984 - 2 StR 630/83 (https://dejure.org/1984,3228)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1984 - 2 StR 630/83 (https://dejure.org/1984,3228)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1984 - 2 StR 630/83 (https://dejure.org/1984,3228)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln durch Flugreisende - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch eine entgeltliche Kuriertätigkeit - Abgrenzung zwischen Einfuhr und Durchfuhr von Betäubungsmitteln

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Objektive

    Auszug aus BGH, 11.01.1984 - 2 StR 630/83
    Bei dem Flugreisenden, der das Rauschgift in seinem Fluggepäck untergebracht hat, ist diese Voraussetzung im Falle einer Zwischenlandung im Inland während des Zwischenaufenthalts regelmäßig gegeben, da er das Gepäck im allgemeinen auf Verlangen ohne weiteres erhalten kann (BGHSt 31, 374 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82] = BGH NJW 1983, 1985 ; BGH, Urteil vom 2. November 1983 - 2 StR 543/83).
  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für

    Auszug aus BGH, 11.01.1984 - 2 StR 630/83
    Dabei wird die neu erkennende Strafkammer weiter zu prüfen haben, ob sich der Angeklagte durch seine entgeltliche Kuriertätigkeit auch des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig gemacht hat (BGH NJW 1979, 1259), wobei dieser Tatbestand mit dem Verbrechenstatbestand der (versuchten) Einfuhr in nicht geringer Menge in Tateinheit stünde.
  • BGH, 31.08.1983 - 2 StR 300/83

    Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 11.01.1984 - 2 StR 630/83
    Subjektiv ist die Möglichkeit, sich das Fluggepäck aushändigen zu lassen, den Flugreisenden allgemein bekannt und wird daher billigend in Kauf genommen (BGH, Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 259/83;Urteil vom 31. August 1983 - 2 StR 300/83).
  • BGH, 21.07.1983 - 2 StR 259/83

    Annahme vollendeter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Vorliegen einer tatsächlichen

    Auszug aus BGH, 11.01.1984 - 2 StR 630/83
    Subjektiv ist die Möglichkeit, sich das Fluggepäck aushändigen zu lassen, den Flugreisenden allgemein bekannt und wird daher billigend in Kauf genommen (BGH, Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 259/83;Urteil vom 31. August 1983 - 2 StR 300/83).
  • BGH, 02.11.1983 - 2 StR 543/83

    Anforderungen an gerichtliche Erörterungen zur Kenntnis eines Kofferträgers im

    Auszug aus BGH, 11.01.1984 - 2 StR 630/83
    Bei dem Flugreisenden, der das Rauschgift in seinem Fluggepäck untergebracht hat, ist diese Voraussetzung im Falle einer Zwischenlandung im Inland während des Zwischenaufenthalts regelmäßig gegeben, da er das Gepäck im allgemeinen auf Verlangen ohne weiteres erhalten kann (BGHSt 31, 374 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82] = BGH NJW 1983, 1985 ; BGH, Urteil vom 2. November 1983 - 2 StR 543/83).
  • BGH, 04.04.1984 - 2 StR 881/83

    Strafbarkeit wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz -

    Subjektiv ist die Möglichkeit, sich das Fluggepäck aushändigen zu lassen, den Flugreisenden allgemein bekannt und wird daher billigend in Kauf genommen (BGH, Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 259/83;Urteile vom 31. August 1983 - 2 StR 300/83 -, vom 11. Januar 1984 - 2 StR 630/83 - undvom 14. März 1984 - 2 StR 6/84).

    Im Rahmen der Feststellung, die Angeklagte habe nicht gewußt, ob sie in Frankfurt an ihr Gepäck kommen könne, hat sich die Strafkammer nicht mit dem Umstand auseinandergesetzt, daß erfahrungsgemäß selbst dem wenig bewanderten Flugreisenden klar ist, er brauche sich zur Erlangung seines Fluggepäcks nur an seine Fluggesellschaft zu wenden (BGH, Urteil vom 11. Januar 1984 - 2 StR 630/83).

  • BGH, 14.03.1984 - 2 StR 6/84

    Unterbringung von Rauschgift im Fluggepäck - Verwirklichung des Tatbestands der

    Das Landgericht hat sich bei der Annahme, der Angeklagte habe nicht gewußt, wie er an die Gepäckstücke herankommen könne, nicht mit dem Umstand auseinandergesetzt, daß erfahrungsgemäß selbst dem wenig bewanderten Flugreisenden klar ist, er brauche sich zur Erlangung seines Fluggepäcks im Transitflughafen nur an seine Fluggesellschaft zu wenden (BGH, Urteil vom 11. Januar 1984 - 2 StR 630/83).
  • BGH, 21.03.1984 - 2 StR 878/83

    Vorliegen der Voraussetzungen der versuchten Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Insoweit lag lediglich versuchte Einfuhr vor, da dieses Gepäck offensichtlich sogleich kontrolliert und das Rauschgift alsbald entdeckt wurde, den Angeklagten also nicht tatsächlich zur Verfügung stand (vgl. BGHSt 31, 374, 378 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; Urteil vom 11. Januar 1984 - 2 StR 630/83).
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